Gründachinitiative Essen
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Gründach-Förderung

Es gibt zwei Fördertöpfe: Sowohl das  Land NRW als auch die Emschergenossenschaft geben Zuschüsse für Dachbegrünungen in Essen. Das Landesprogramm „Klimaresilienz in Kommunen“ fördert Dach- und Fassadenbegrünungen im gesamten Stadtgebiet. Das Förderprogramm „Zukunftsvereinbarung Regenwasser“ können dagegen nur Privatleute oder Unternehmen in Anspruch nehmen, die in den nördlichen Stadtteilen Essens (etwa nördlich der A 40) ihre Dächer, Garagen, Carports oder Fassaden begrünen lassen wollen. Das Umweltamt Essen ist Ansprechpartner für beide Förderprogramme. Hier finden Sie nähere Informationen:

1. Sonderprogramm „Klimaresilienz in Kommunen“

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen hat als Corona-Hilfe ein Sonderprogramm aufgelegt, damit Kommunen und Bürgerinnen sowie Bürger aktiv Maßnahmen gegen den Klimawandel ergreifen können. Konkret geht es um Regenwassermanagement und Vermeidung von Hitzeinseln in der Stadt. Das Programm bezuschusst u.a. Dach- und Fassadenbegrünungen von privat und gewerblich genutzten Immobilien/Gebäuden im Stadtgebiet Essen. Das Gründach muss flächig und vorrangig mit heimischen Pflanzen begrünt werden. Das Aufstellen von Dachkübeln wird nicht gefördert. 

50 Prozent Zuschuss sind möglich 

Immobilienbesitzerinnen und -besitzer können bis zu 50 Prozent der Planungs- und Ausführungskosten (z.B. Honorare von Landschaftsarchitekten und -architektinnen sowie Handwerkern und Handwerkerinnen, Bau- und Pflanzmaterial) erstattet bekommen. Als Obergrenze gelten aber maximal 20 Euro pro Quadratmeter. Mindestens fünf Jahre muss die Dachbegrünung dann auch erhalten bleiben. Bis Ende 2021 können Förderanträge gestellt werden – das läuft über das Umweltamt in Essen.

So kommt man an die Zuschüsse:

Interessierte Immobilienbesitzerinnen und -besitzer sollten ihre Kostenvoranschläge (z.B. vom Dachdecker, Landschaftsgärtner, -architekten, aber auch vom Baustoffhandel oder von Gärtnereien) als PDF ans städtische Umweltamt versenden. Auch ein Foto des zu begrünenden Daches ist erwünscht. Wer seine Garage selbst begrünen will, kann die geschätzten Materialkosten angeben. Wenn das Gründach fertig ist, benötigt das Umweltamt die Abrechnungsunterlagen und ein Foto des begrünten Daches als Beleg.

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

2. Förderung durch die „Zukunftsvereinbarung Regenwasser“ (ZVR)

Das Umweltministerium des Landes NRW, die Emschergenossenschaft sowie die Kommunen der Emscherregion verfolgen mit der „Zukunftsvereinbarung Regenwasser“ seit 2005 das Ziel, Regenwasser nachhaltig zu bewirtschaften. Fachleute nennen das naturnahes Regenwassermanagement: Statt dass der Regen von versiegelten Flächen wie Gebäuden, Parkplätzen oder Straßen direkt und ungenutzt in die Kanalisation fließt, soll er Flora und Fauna – der Natur – zugute kommen. 15 Prozent der versiegelten Flächen sollen in der Emscherregion von der Kanalisation abgekoppelt werden. Die Bürgerinnen und Bürger profitieren davon ebenfalls: Wer weniger Regenwasser in die Kanalisation fließen lässt, spart Entwässerungsgebühren.

Förderung für Dachbegrünung 

Eine Dachbegrünung ist ein idealer Beitrag, nicht nur zum naturnahen Regenwassermanagement, sondern zugleich zur Klimaanpassung. Durch die Bepflanzung wird der Regen auf den Dachflächen zurückgehalten und durch Verdunstung direkt in den natürlichen Wasserkreislauf zurückgeführt. Das verringert den Abfluss in die Kanalisation und sorgt für besseres Klima – im Gebäude und in der Umgebung. Die Stadt Essen und die Emschergenossenschaft wollen den Anteil der Gründächer in Essen erhöhen. Deswegen gibt die Stadt Essen Fördergelder aus dem Topf der „Zukunftsvereinbarung Regenwasser“ auch an private Immobilienbesitzer weiter, die ihre Dächer begrünen.

Zu folgenden Konditionen: Für die Begrünung eines Daches können Teile der Planungs- und Baukosten erstattet werden – maximal jedoch 20 Euro pro Quadratmeter. Die Dachbegrünung muss mindestens 25 Jahre „ordnungsgemäß“ erhalten bleiben. Förderanträge können bis 2025 gestellt werden.

Die Immobilienbesitzerinnen und Immobilienbesitzer werden von der Emschergenossenschaft deshalb alle 5 Jahre angeschrieben und müssen bestätigen, dass die geförderte Maßnahme noch in Funktion ist. Und: Es werden nur neue Dachbegrünungen in der Emscherregion gefördert, d.h. nur Immobilienbesitzer in den nördlichen Stadtteilen Essens (etwa nördlich der A 40) können Zuschüsse erhalten.

Anträge bei der Stadt stellen 

Bürgerinnen und Bürger aus dem Essener Norden, die ihre Garage, ihren Carport, ihr Haus- oder Werkstattdach begrünen (lassen) wollen, wenden sich an das Umweltamt der Stadt Essen. Hier erhalten Sie ausführliche Informationen, und auch das Antragsprozedere wird Ihnen erläutert. Wer einen Antrag stellen möchte, sollte sein Planungsvorhaben kurz schriftlich darlegen und eine Kostenkalkulation beifügen (am besten mit Kostenvoranschlägen von Dachdeckern, Landschaftsgärtnern oder Architekten). Spätestens drei Monate nachdem das Gründach fertiggestellt wurde, müssen Rechnungskopien sowie ein Foto des begrünten Daches als Beleg an das Umweltamt Essen geschickt werden. Die Unterlagen sollten für Nachfragen auch längerfristig aufbewahrt werden.  

Finanzielle Vorteile

Reduzierte Niederschlagswassergebühr

Wer Dach- und Garagenflächen begrünt, kann in Essen für diese Flächen 50 Prozent der Niederschlagswassergebühr sparen. Das regelt die Entwässerungsabgabensatzung (EAS) der Stadt. Voraussetzung ist, dass das Gründach fachgerecht aufgebaut und flächendeckend begrünt wird. Eine von alleine entstandene Moosschicht erfüllt diese Voraussetzung nicht! Nur wenn die Dachbegrünung vorschriftsmäßig errichtet worden ist, kann sie Niederschläge auf den Dachflächen zurückhalten und durch Verdunstung direkt in den natürlichen Wasserkreislauf zurückführen. Das Restwasser wird dann erst mit erheblicher zeitlicher Verzögerung von der Dachfläche abgeleitet. Für lückenlos bepflanzte Dachflächen werden auf Antrag nur 50 Prozent der angeschlossenen Teilfläche bei der Gebührenberechnung berücksichtigt. Ab 2021 beträgt die reguläre Niederschlagswassergebühr 1,78 Euro pro Quadratmeter. Für begrünte Flachen zahlt man quasi nur die Hälfte. Zuvor muss man aber einen Antrag beim Stadtsteueramt der Stadt Essen stellen, Abt. Grundbesitzabgaben, 45121 Essen oder per E-Mail an steueramt@essen.de unter Angabe der Einheitswertnummer.

Das Stadtsteueramt benötigt folgende Angaben: 

  • die Größe der begrünten Dachfläche 
  • die Örtlichkeit der Begrünung (z.B. Garagendach oder Flachdach des Wohnhauses) sowie 
  • das Datum der Fertigstellung der Dachbegrünung. 

Das Stadtsteueramt der Stadt Essen gibt noch folgenden Hinweis: „Die Dachbegrünung ist innerhalb eines Monats nach Abschluss der Maßnahme anzuzeigen, um eine Neuberechnung der Niederschlagswassergebühr erreichen zu können. Bei verspäteten Anträgen reduziert sich die Gebühr hingegen vom 1. des auf den Eingang des Antrags folgenden Monats an.“ 

Steuerliche Vorteile

Privatleute, die ihr Gründach durch einen Handwerkerbetrieb (Dachdecker, Garten- und Landschaftsbauer) errichten lassen, können Sie bis zu 1.200 Euro Einkommenssteuern pro Jahr sparen. Der Handwerkerlohn für Dach- und Fassadenarbeiten ist steuerlich abzugsfähig, denn er fällt unter § 35a Abs. 3 S. 2 EstG. Man kann pro Jahr als Privatperson insgesamt 6.000 Euro Handwerkerlohn für Renovierung-/Modernisierungsarbeiten steuerlich geltend machen. Die Steuer lässt sich um 20 Prozent der entsprechenden Aufwendungen mindern, das entspricht einer maximalen Steuerersparnis von 1.200 Euro. 

Achtung: Eine Doppelförderung ist nicht möglich. Es gibt keine Steuerermäßigung für öffentlich geförderte Maßnahmen oder steuerfreie Zuschüsse.       

 

Förderinformationen auf einen Blick:

Broschüre zu den Fördermöglichkeiten

 

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